Wertermittlung
Baumwertermittlung gemäß
der Methode KOCH.
- Schadensfeststellung nach Unfällen
und Baumbeschädigungen.
- Gehölzwertermittlung im Enteignungsverfahren.
- Gehölzwertermittlung bei Ausgleichszahlungen.
- Waldbewertung nach den Waldwertermittlungsrichtlinien
2000 (WaldR 2000)
Darüber hinaus stehen wir als öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige zur Verfügung
für
- die Erstellung von verwertbaren Partei-
oder Gerichtsgutachten
- die Durchführung der erforderlichen
Beweissicherung
- Schadensfeststellung bei Ersatzforderungen
|