Arten- und naturschutzrechtliche Prüfungen
Nach dem Umweltschadensgesetz liegt die Haftung für die Zerstörung von Brut- und Zufluchtsstätten geschützter Arten beim rechtlich Verantwortlichen, der eine Gefährdung hätte verhindern können. Auftraggeber und Baumpfleger sollten sich vergewissern, dass im Vorfeld von Baumarbeiten eventuelle Vorkommen geschützter Arten (z.B. Höhlenbrüter, Fledermäuse, Käfer oder andere Insekten) erfasst und artenschutzrechtliche Belange geprüft werden. Auch beim Schnitt von Bäumen in der Vegetationszeit sind bundesweit geltende Einschränkungen zu beachten.
Brudi & Partner überprüft Bäume auf das Vorkommen geschützter Arten oder brütender Vögel. Unsere Sachverständigen erreichen mit der Seilklettertechnik jeden Platz der Krone und verfügen über die erforderlichen Kenntnisse geschützter Arten. Wir unterstützen unsere Auftraggeber auch beim Einholen behördlicher Ausnahmegenehmigungen für Schnittmaßnahmen oder Fällungen und beraten zu möglichen Alternativ- und Schutzmaßnahmen.